ANTWORT DER EU-KOMMISSION ZUR BESCHWERDE DER UMWELTVERBÄNDE
Magdeburg/Dessau, den 2.12.2002
Baumaßnahmen an der Elbe haben gegen EU-Vorschriften verstoßen
Die an der Elbe zwischen 2000 und 2002 durchgeführten sogenannten
Instandhaltungsmaßnahmen haben geltendes EU-Recht verletzt.
Dies teilte die Brüsseler Kommission den Naturschutzverbänden als
Antwort auf die Beschwerde vom Januar 2002 mit, die von insgesamt 24
Verbänden und Vereinen eingereicht wurde.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Richtlinien 92/43/EWG
vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) verletzt wurden, da
die Bauarbeiten ohne die vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen
stattfanden. Die Bundesregierung wird nun von der EU-Kommission
aufgefordert, zu dieser Pflichtverletzung Stellung zunehmen.
Die Umweltverbände und Bürgerinitiativen sehen sich dadurch in ihrer
seit Jahren geübten Kritik an der Vorgehensweise der zuständigen
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bestätigt. Jährlich wurden über
100.000 Tonnen Schottersteine an der Ufern der Elbe verbaut, ohne die
Verträglichkeit für Natur und Umwelt zu prüfen.
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